Zu 6)
Beweissicherungen
Es kann erforderlich sein, ein Gebäudebestand hinsichtlich seines Zustandes feststellen zu lassen, z. B. vor und nach geplanten Maßnahmen unterschiedlicher Art.
Dies können u.a. folgende Maßnahmen sein:
Anhand der erstellten Beweissicherung inkl. umfangreicher Fotodokumentation kann der Zustand des jeweiligen Gebäudes vor den betreffenden Maßnahmen mit dem Zustand nach Abschluss der Maßnahmen verglichen werden und so ggf. Ansprüche abgewehrt bzw. durchgesetzt werden.
Unsere Leistungen: