Zu 1)
Wert- und Beleihungswertgutachten
Die Erstellung eines Wertgutachtens kann unterschiedliche Gründe haben.
Hauptsächlich steht jedoch die Ermittlung des Verkehrswertes (= Marktwert) im Vordergrund. Dieser Verkehrswert kann u.a. erforderlich sein erforderlich bei:
-
Allgemeinen Kauf- oder Verkaufsabsichten einer Immobilie
-
Erbangelegenheiten
-
Vermögensaufstellungen
-
Scheidungsfällen
-
Steuerlichen Bewertungen
-
Zwangs- und Teilungsversteigerungen
Die Erstellung eines Beleihungswertgutachtens (Beleihungswert gem. § 16 PfandGB) ist i.d. R. erforderlich im Rahmen eines Kreditwunsches zum Kauf einer
Immobilie, einer Umschuldung etc.
Zu unseren Auftraggebern gehören u.a.:
-
Privatpersonen
-
Steuerberater
-
Notare
-
Rechtsanwälte
-
Insolvenzverwalter
-
Betreuer
-
Unternehmen
-
Banken
-
Gerichte
-
Versicherungen
-
Immobilienmakler
-
Verwaltungen
-
Institutionen (z.B. Energieversorgungsunternehmen)
Gegenstände einer Bewertung können sein:
-
Ein- und Zweifamilienhäuser
-
Mehrfamilienwohnhäuser
-
Gemischt genutzte Objekte
-
Wohn-/Geschäftshäuser
-
Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum), gewerbliche Einheiten (Teileigentum)
-
Gewerbeobjekte (z.B. Verbrauchermärkte, Fabrikanlagen, Lagergebäude)
-
Landwirtschaftliche Anwesen (z. B. Hofstellen, Reiterhöfe)
-
Unbebaute Grundstücke (z. B. Baugrundstücke, landwirtschaftliche Nutzflächen etc.)