Zu 7)
Anfertigung von Bestandszeichnungen/Aufteilungsplänen etc.
Bestandszeichnungen sind z.B. für geplante Umbau-/Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Sie dienen u.a. als Basis für die Erstellung von Bauzeichnungen, Detailplanungen etc.
Oder es ist beabsichtigt, ein Objekt in Wohnungs- bzw. Teileigentum aufzuteilen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Anfertigung von Aufteilungsplänen. Nach Vorlage bei der Bauordnung der entsprechenden Stadt/Gemeinde dienen die Pläne dann zur Bescheinigung der Abgeschlossenheit.
Unsere Leistungen: